Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.
- Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Waschen der Wäsche und Bügeln
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
- Einkaufen
- Beheizen der Wohnung
Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Vergütungssätzen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit Leistungen zu erbringen, die über die Vergütungsvereinbarung hinausgehen. Hier machen wir Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot.