Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.

  • Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit
  • Waschen der Wäsche und Bügeln
  • Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
  • Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
  • Einkaufen
  • Beheizen der Wohnung

Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Vergütungssätzen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit Leistungen zu erbringen, die über die Vergütungsvereinbarung hinausgehen. Hier machen wir Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot.

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