SGB V Leistungen
Das können wir für Sie tun.
- Anlegen und wechseln von Wundverbänden
- Versorgung von chronischen Wunden
- Medikamentengabe (vorbereiten und / oder verabreichen)
- Verabreichung von Injektion (z.B. Insulin)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Pulskontrolle
- Katheterisierung
- außerklinische Beatmungspflege im Rahmen der 1:1 Versorgung
- und weitere Maßnahmen
Für den Anspruch auf SGB V Leistungen ist keine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich.
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege wird zur Bearbeitung bei der Krankenkasse eingereicht, nach Genehmigung durch die Krankenkasse, kann die verordnete Behandlung durchgeführt werden.
Die Kosten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe
in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen."
Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)
Vitalios GmbH
Dennis Köditz
Geschäftsführer Pflegedienstleitung
Mellinghofer Str. 234
45475 Mülheim an der Ruhr
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